Andreas Ulrich 
Schornsteinfegermeister und Energieberater HWK

Gashausschau nach TRGI

Erdgas ist vielseitig, sparsam, unkompliziert und umweltschonend. Erdgas ist auch sicher, Deutschland hat im Bereich der Gasinstallationen einen hohen Sicherheitsstandard. Z.B. wird dem von Natur aus geruchlosem Erdgas ein besonderer Duftstoff bei gemischt, damit auch geringe Gasmengen sofort bemerkt werden können.

 Dieser hohe Sicherheitsstandard ist u.a. in den "technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) geregelt. Sicherheit ist allerdings kein Selbstläufer, denn auch die sicherste Technik bedarf einer regelmäßigen Kontrolle. 

Wussten Sie, dass

  • die Betreiber      von Gasanlagen gemäß der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die      Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) für ihre Gasanlagen selbst verantwortlich sind.
  • ab der Hauptabsperreinrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Gebäudeeigentümern und Mietern liegt.
  • bisher wurde nahe gelegt, die Gasanlage einmal jährlich zu kontrollieren. Mit der      Änderung der "technischischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Kontrolle für Hausbesitzer zur jährlichen Pflicht.

Vielfach nicht bekannt,

im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermieter sind darüber hinaus zur Prüfungs- und Instandhaltung verpflichtet.

Im Falle eines Schadens muss u.U. vor Gericht dokumentiert werden, dass eine regelmäßige Kontrolle an den Hausgasleitungen durchgeführt worden ist. Mit dem Prüfprotokoll dieses Sicherheitschecks können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten. Die Gashausschau kann durch den Gebäudeeigentümer aber auch durch den Schornsteinfeger durchgeführt werden. 

Mein Angebot

Ab sofort können wir für Sie die jährlich vorgeschriebene Kontrolle der gesamten Gasanlage nach den Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008) durchführen.

Wir kontrollieren jährlich für Sie alle im Gebäude frei verlegten Gasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen. Da wir diese zusätzliche Kontrolle im Rahmen unserer jährlichen Abgaswegprüfung durchführen können, ist der für die Gashausschau zusätzlich anfallende Kostenaufwand gering.

Ihre Vorteile!

  • Höhere      Sicherheit für Sie, Ihre Familie und Ihre Mieter
  • Früherkennung      von Leckagen und Schäden
  • Vermeidung      hoher Reparatur- und Folgekosten
  • Erhöhung der      Brand- und Betriebssicherheit
  • Nachweis im      Schadensfall gegenüber Gebäudeversicherer

Sicherheitscheck mit Dokumentation!

Ergänzender Hinweis:
Die angebotene Kontrolle ist keine Dichtigkeitsprüfung i.S. der Technischen Regeln für Gasinstallationen –TRGI-. Die in der TRGI, Ziffer 7 (Prüfung von Leitungsanlagen) beschriebene Gebrauchsfähigkeitsprüfung ist eine alle 12 Jahre durchzuführende Druck- Belastungsprüfung des gesamten Rohrnetzes nach dem Gaszähler. Diese Art der Überprüfung kann nur von einem zugelassenen Gas-Fachbetrieb ausgeführt werden.

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