Andreas Ulrich 
Schornsteinfegermeister und Energieberater HWK

BAFA und KfW-Förderung

 

BAFA und KfW-Förderung

Sie möchten energetische Einzelmaßnahmen am Gebäude umsetzen oder die
Heizung sanieren.
Ich berate Sie gerne über Sanierungsmöglichkeiten unter
Beachtung von optimalen Fördermöglichkeiten und Einhaltung gesetzlicher
Vorschriften.

Sie möchten Ihr Gebäude zu einem KfW Effizienzhaus umgestalten, ich fertige
die notwendigen Berechnungen. Als anerkannter Energieberater bin ich KfW und BAFA
vorlageberechtigt und kann die Förderungs- und Darlehensmöglichkeiten
zusammen mit Ihrer Hausbank einreichen.

Grundsätzlicher Ablauf einer energetischen Sanierung

Schritt 1 Einholung von Angeboten
Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen. Für die meisten Fördermaßnahmen ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung der Förderung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

Schritt 2 Beauftragung der technischen Projektbeschreibung (Energieberater)
Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen.
Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG-Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden.
Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.

Schritt 3 Antrag stellen
Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen.
Loggen Sie sich im BAFA-Portal in Ihr BAFA-Benutzerkonto ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden.
Wichtig: Sollten Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dieses ganz unkompliziert im BAFA-Portal erstellen.

Schritt 4 Umsetzung der Maßnahme
Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt.
Hinweis: Seit 01.01.2025 darf nicht mehr vor Bewilligung des Zuschusses (Zuwendungsbescheid) mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden.

Schritt 5 Einreichung des Verwendungsnachweises
Nach Abschluss der Maßnahme (Bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.

Schritt 6 Prüfung und Auszahlung
Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft.
Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

 

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