Andreas Ulrich 
Schornsteinfegermeister und Energieberater HWK

Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

Seit 2013 gibt es die freie Schornsteinfegerwahl für die wiederkehrenden Schornsteinfegerarbeiten wie Kehren und Messen. Für diese Arbeiten können Sie den ausführenden Schornsteinfegerbetrieb frei wählen.

Es gibt jedoch auch einige Arbeiten, bei denen es keine Schornsteinfegerwahl besteht. Für diese gibt es die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger, welche von der Behörde für eine Zeit von sieben Jahren auf die jeweiligen Bezirke bestellt werden.

Zu diesen Aufgaben gehören unter anderem die Feuerstättenschau, welche zweimal innerhalb von sieben Jahren durchgeführt werden muss. Im Nachgang erhalten Sie dann den Feuerstättenbescheid. Dieser bildet die Grundlage für die Ausführung der freien Schornsteinfegerarbeiten. Bewahren Sie diesen Bescheid daher immer gut auf.

Zu den weiteren Aufgaben gehören die Abnahme der neu errichteten oder geänderten Feuerstätten, die Mängelverfolgung und die Überwachung der fristgerechten Arbeitsausführung der freien Schornsteinfegerarbeiten.

Ihren zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger finden Sie unter www.schornsteinfeger.de oder Sie fragen bei Ihrer Gemeinde / Stadtverwaltung nach.






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