Andreas Ulrich 
Schornsteinfegermeister und Energieberater HWK

EWärmeG

Bei einem Heizungswechsel greift in Baden-Württemberg das EWärmeG.

Dieses Gesetzt schreibt vor, dass 15% der benötigten Energien über erneuerbare Energien bereitgestellt werden müssen. Ursprünglich war die Montage einer Solaranlage vorgesehen. Inzwischen gibt es jedoch viele Möglichkeiten das Gesetzt zu erfüllen.

Aufgrund der vielen Erfüllungsoptionen und die unterschiedlichen Gegebenheiten bei Ihnen zu Hause, können wir nicht alle Möglichkeiten aufzählen.

Hier die wichtigsten:

           Thermische Solaranlage

           Photovoltaikanlage

           Gut gedämmte Gebäudehülle

           Gut gedämmtes Dach

           Heizen mit Holz

           Biobrennstoff (2/3)

           Sanierungsfahrplan (1/3)

 Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Dann können wir gemeinsam für Sie die beste Erfüllungsmöglichkeit finden.

 

Genauere Informationen und die technischen Voraussetzungen erhalten Sie unter EWärmeG

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